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Das Justizsystem in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Autorenbild: Akram Cheik - LawyerAkram Cheik - Lawyer


Obwohl die Bundesverfassung der VAE jedem Emirat eine eigene Justizbehörde zulässt, haben alle Emirate außer Dubai und Ras Al Khaimah ihre Justizsysteme in die Bundesjustizbehörde der VAE integriert. Dubai verfügt über eigene unabhängige Gerichte (und Richter), die nicht Teil der Bundesjustizbehörde der VAE sind.


Beispielsweise wenden die Gerichte in Dubai zunächst Bundesgesetze wie das Gesellschaftsgesetz oder das Zivilgesetzbuch sowie vom Herrscher von Dubai erlassene Gesetze und Verordnungen an, in denen Bundesgesetze fehlen oder stillschweigend gelten.



In Dubai gibt es ein Gericht erster Instanz, ein Berufungsgericht und ein Kassationsgericht. Jedes dieser Gerichte verfügt über eine Zivilkammer, eine Strafkammer und eine Scharia-Abteilung. Die Zivilabteilung verhandelt die meisten Zivilklagen, die Kriminalabteilung bearbeitet die meisten in Dubai auftretenden Strafsachen und die Scharia-Abteilung befasst sich mit muslimischen Zivilsachen, bei denen es meist um Familienangelegenheiten wie Scheidung und Erbschaft geht.


Nicht-Muslime sind verpflichtet, das Scharia-Gesetz in Dubai zu respektieren und sollten sich entsprechend verhalten.


In Dubai gibt es außerdem ein Arbeitsgericht, das sich ausschließlich mit Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern befasst, und ein Eigentumsgericht, das sich ausschließlich mit Eigentumsstreitigkeiten befasst.


Vor den Gerichten von Dubai eingereichte Fälle werden von einem oder mehreren Richtern verhandelt. Jurys werden nicht eingesetzt. Darüber hinaus gibt es im Gegensatz zu einigen westlichen Gerichtsbarkeiten in Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten kein Präzedenzfallsystem. Allerdings werden Urteile einiger höherer Gerichte veröffentlicht, nicht weil sie für niedrigere Gerichte verbindlich sind, sondern um nützliche Beweise für die zukünftige Auslegung und Praxis der Rechtsprechung zu liefern.


Es sollte auch beachtet werden, dass die Gerichte in Dubai auf Arabisch geführt werden, was insofern nicht trivial ist, als einerseits Richter und Anwälte nur aus der lokalen Bevölkerung stammen, andererseits aber auch die Bedeutung, die der arabischen Sprache beigemessen wird, darin zu finden ist Vertragsangelegenheiten, die den Grundsatz der Gültigkeit von Verträgen ausschließlich den in arabischer Sprache verfassten Verträgen zuordnet.




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