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AutorenbildAkram Cheik - Lawyer

Der neue Leitfaden zum Arbeitsrecht in Dubai




Die Reform des Arbeitsgesetzbuchs der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) durch das Gesetzesdekret vom 2. Februar 2022

 

Die Rechtslandschaft der VAE hat mit der Einführung einer umfassenden Reform des Arbeitsgesetzbuchs durch ein am 2. Februar 2022 verkündetes Gesetzesdekret einen erheblichen Wandel erfahren. Diese Initiative wurde mit dem ehrgeizigen Ziel konzipiert, das Arbeitsrecht in den Emiraten zu vereinfachen und gleichzeitig mehr zu fördern Barrierefreiheit für Einzelpersonen und Unternehmen. Das zentrale Ziel dieser Reform besteht darin, insbesondere im Streitfall einen einfachen Zugang zu den Diensten des Ministeriums für Humanressourcen und Emanzipation (MOHRE) zu gewährleisten.

 

Das neue Gesetzesdekret führte zu erheblichen Änderungen des vorherigen Arbeitsgesetzbuchs, wodurch frühere Bestimmungen gekürzt und bestimmte bereits bestehende Rechtsleitfäden überholt wurden.

 

Diese umfassende Überarbeitung des arbeitsrechtlichen Rahmens hat zu einer Lockerung der Regeln geführt, die viele als Lockerung betrachten, und bietet ein flexibleres und reaktionsfähigeres Umfeld für die sich ändernden Bedürfnisse der Geschäftsinteressenten in den VAE.

 

Diese Reform ist Teil einer umfassenderen Vision, die darauf abzielt, das Geschäftsklima zu stärken und die Attraktivität des Landes für Investoren und Arbeitnehmer zu steigern und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen den Rechten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufrechtzuerhalten.

 

Vor diesem Hintergrund werden in dieser Einführung die Hauptelemente der Reform des Arbeitsgesetzbuchs untersucht und die wichtigsten Änderungen hervorgehoben, die die arbeitsrechtliche Landschaft in den VAE seit dem 2. Februar 2022 geprägt haben.

 




Inhalt





Artikel (2) Ziele

 

 

Mit diesem Gesetzesdekret sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

1. Gewährleistung der Effizienz des Arbeitsmarktes der VAE, indem die Gewinnung und Bindung zukünftiger Fähigkeiten und Talente unterstützt und ein attraktives Geschäftsumfeld für Arbeitgeber geschaffen wird, mit dem Ziel, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, zur Erreichung der nationalen Entwicklungsziele der VAE beizutragen;

2. die Arbeitsbeziehungen regeln und die Rechte und Pflichten der Parteien dieses Rechtsverhältnisses in ausgewogener Weise festlegen;

3. Verbesserung der Flexibilität und Nachhaltigkeit des Arbeitsmarktes der VAE durch Gewährleistung des Schutzes der Parteien des Arbeitsverhältnisses, seiner Entwicklung und der außergewöhnlichen Umstände, mit denen sie möglicherweise konfrontiert sind und die sich somit auf dieses Verhältnis auswirken könnten;

4. Verbesserung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Arbeitnehmer im privaten Sektor, um die Arbeitseffizienz und Produktivität auf dem Arbeitsmarkt der VAE zu steigern; Und

5. Den Schutz beider Parteien des Arbeitsverhältnisses gewährleisten und ihnen die Geltendmachung ihrer Rechte im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses ermöglichen.

 

Artikel (3) Geltungsbereich

 

 

Umfang

 

1. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für alle Einrichtungen des privaten Sektors, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

2. Die folgenden Kategorien unterliegen nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung: a. Mitarbeiter von Bundes- und Kommunalverwaltungen;

B. Mitarbeiter der Streitkräfte, der Polizei und des Sicherheitsdienstes; Und

vs. Hausangestellte.

3. Das Kabinett kann auf Vorschlag des Ministers jede Kategorie vom Geltungsbereich aller oder eines Teils der hierin enthaltenen Bestimmungen ausschließen und die auf sie anwendbaren Rechtsvorschriften festlegen.

 

Artikel (4) Gleichheit und Nichtdiskriminierung

 

 

Gleichheit und Nichtdiskriminierung

 

1. Jegliche Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationaler oder sozialer Herkunft oder einer Behinderung, die dazu führen würde, dass die Chancengleichheit zerstört oder beeinträchtigt wird oder dass die Gleichbehandlung in Beschäftigung, Weiterbeschäftigung und Beschäftigung beeinträchtigt wird. der Genuss seiner Vorteile ist verboten. Arbeitgebern ist es untersagt, Arbeitnehmer in Berufen mit vergleichbaren Aufgaben zu diskriminieren.

2. Regeln und Vorschriften, die darauf abzielen, die Beteiligung der Bürger der VAE am Arbeitsmarkt zu verbessern, stellen keine Diskriminierung dar.

3. Unbeschadet der für berufstätige Frauen festgelegten und in diesem Dokument festgelegten Rechte gelten für berufstätige Frauen alle Bestimmungen, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Diskriminierung regeln.

4. Eine Frau erhält das gleiche Entgelt wie ein Mann, wenn sie die gleiche oder eine andere gleichwertige Arbeit verrichtet. Durch einen Kabinettsbeschluss werden auf Vorschlag des Ministers die Verfahren, Bedingungen und Standards festgelegt, die für die Bewertung gleichwertiger Arbeit erforderlich sind.

 

 

Artikel (5) Beschäftigung von Minderjährigen

 

 

Beschäftigung von Minderjährigen

 

1. Die Beschäftigung von Personen unter fünfzehn Jahren ist nicht gestattet.

2. Für die Beschäftigung eines Minderjährigen sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

A. Schriftliche Zustimmung des Vormunds oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen.

B. Eine von der medizinischen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Patienten

minderjährig, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

vs. Die tatsächliche Arbeitsdauer darf sechs Stunden pro Tag nicht überschreiten und muss eine davon umfassen

Pause oder mehr, die insgesamt nicht weniger als eine Stunde betragen darf, und dieser oder diese Zeiträume müssen so festgelegt sein, dass der Minderjährige nicht mehr als vier Stunden hintereinander arbeitet.

D. Minderjährige dürfen zwischen 19 und 7 Uhr nicht arbeiten.

e. Der Minderjährige darf nicht mit gefährlichen oder schwierigen Arbeiten beschäftigt werden oder arbeiten

die ihrer Natur nach geeignet sind, seine Gesundheit, Sicherheit oder Moral zu gefährden und die durch einen Beschluss des Ministers in Abstimmung mit den betroffenen Behörden festgelegt werden.

F. Minderjährige dürfen keine Überstunden leisten, außerhalb der vorgeschriebenen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz bleiben oder an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten.

3. In dieser Durchführungsverordnung werden die Beschäftigung von Minderjährigen, die Verfahren, nach denen der Arbeitgeber vorgeht, die Arbeiten, bei denen die Beschäftigung von Minderjährigen verboten ist, sowie die Regeln für den Ausschluss von Einrichtungen, die auf die Ausbildung und Qualifizierung von Minderjährigen gerichtet sind, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, festgelegt. , Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, von bestimmten Bestimmungen dieses Artikels.

 

 

Artikel (6) Anwerbung und Beschäftigung von Arbeitnehmern

 

 

Rekrutierung und Beschäftigung von Arbeitskräften

 

1. Es ist nicht gestattet, in den VAE zu arbeiten, und der Arbeitgeber darf keine Arbeitnehmer einstellen oder beschäftigen, es sei denn, er hat eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen erhalten.

2. In den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung werden die Bedingungen, Bedingungen, Arten der Arbeitserlaubnis sowie die Verfahren für deren Erteilung, Erneuerung und Aufhebung festgelegt.

3. Es ist nicht gestattet, eine Beschäftigungs- oder Vermittlungstätigkeit zur Rekrutierung oder Beschäftigung von Arbeitnehmern durchzuführen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ministeriums vor, und zwar gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und Verfahren.

4. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, dem Arbeitnehmer Anwerbungs- und Beschäftigungsgebühren und -kosten in Rechnung zu stellen oder diese direkt oder indirekt von ihm einzuziehen.

5. Der Minister wird in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Stellen die Resolutionen veröffentlichen, die Arbeitsplätze regeln, bei denen die Anwerbung und Beschäftigung von Arbeitnehmern verboten ist, sowie deren Regeln.

 

 

Artikel (7) Arbeitsmodelle

 

 

Arbeitsmodelle

 

1. Arbeitsmodelle, die an Subunternehmer vergeben werden, müssen Folgendes erfüllen:

A. Vollzeit; Das bedeutet, dass man den ganzen Arbeitstag über die volle tägliche Arbeitszeit für einen Arbeitgeber beschäftigt.

B. Teilzeit; Das bedeutet, für einen oder mehrere Arbeitgeber für eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden oder Arbeitstagen zu arbeiten.

vs. Vorübergehende Beschäftigung; Hierbei handelt es sich um Arbeiten, deren Ausführung eine bestimmte Zeitspanne erfordert oder auf einer bestimmten Aufgabe beruht und mit deren Abschluss endet.

d.Flexibles Arbeiten; das heißt, ein Job, dessen Stunden oder Arbeitstage sich je nach Arbeitsbelastung sowie den wirtschaftlichen und betrieblichen Variablen des Arbeitgebers ändern. Je nach Arbeitsbedingungen und Anforderungen kann der Arbeitnehmer zu unterschiedlichen Zeiten für den Arbeitgeber arbeiten.

e. Jedes andere in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegte Arbeitsmodell.

2. Die Durchführungsbestimmungen legen die Bedingungen und Regeln der Arbeitsregime sowie die Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers je nach Regime fest.

 

Artikel (8) Arbeitsvertrag

 

 

Arbeitsvertrag

 

1. Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag entsprechend dem vereinbarten Arbeitstempo ab. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung abgefasst; Eine Kopie wird vom Arbeitgeber aufbewahrt und die andere wird dem Arbeitnehmer gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Formularen ausgehändigt.

2. Der Arbeitnehmer oder sein Vertreter kann den Arbeitsvertrag, die Höhe des Lohns und alle Rechte, die ihm aufgrund der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und gefassten Beschlüsse zustehen, mit allen möglichen Beweismitteln nachweisen. für seine Umsetzung.

3. Der Arbeitsvertrag wird für einen befristeten Zeitraum geschlossen und kann im Einvernehmen beider Parteien verlängert werden. *

4. Im Falle einer Verlängerung oder Erneuerung des Vertrags gelten die neuen Laufzeiten als Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit und werden bei der Berechnung der ununterbrochenen Dienstzeit des Arbeitnehmers hinzugerechnet.

5. Führen beide Parteien den Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit oder nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten ohne ausdrückliche Vereinbarung weiter aus, gilt der ursprüngliche Vertrag unter den gleichen darin genannten Bedingungen als stillschweigend verlängert.

6. Vorbehaltlich Absatz (3) dieses Artikels werden in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung die Formen der Arbeitsverträge entsprechend den genehmigten Qualifikationsniveaus und die Bestimmungen für den Vertragswechsel von einem Beschäftigungsmodell zu einem anderen festgelegt und registriert sie mit dem Ministerium.

 

* In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz Nr. (14) von 2022 zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. (33) von 2021 zur Regelung der Arbeitsbeziehungen

 

 

Artikel (9) Probezeit

 

 

Probezeit

 

1. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer für eine Probezeit von höchstens sechs Monaten ab dem Tag des Arbeitsbeginns einstellen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers während dieses Zeitraums kündigen, nachdem er den Arbeitnehmer mindestens vierzehn (14) Tage vor dem geplanten Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich darüber informiert hat.

2. Es ist nicht gestattet, einen Arbeitnehmer während der Probezeit mehr als einmal bei einem Arbeitgeber einzustellen. Wenn der Arbeitnehmer die Probezeit erfolgreich besteht und weiterarbeitet, tritt der Vertrag gemäß den vereinbarten Bedingungen in Kraft. Dieser Zeitraum wird auf die Dienstzeit angerechnet.

3. Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit umziehen möchte, um für einen anderen Arbeitgeber im Staat zu arbeiten, muss er oder sie den ursprünglichen Arbeitgeber innerhalb von mindestens einem Monat nach dem Datum seines Wunsches, den Vertrag zu kündigen, schriftlich benachrichtigen. Danach muss der neue Arbeitgeber dem ursprünglichen Arbeitgeber die Kosten für die Einstellung oder Vertragsabwicklung mit dem Arbeitnehmer erstatten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Wenn der ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag während der Probezeit kündigen und den Staat verlassen möchte, muss er den Arbeitgeber mindestens vierzehn (14) Tage nach dem für die Vertragsbeendigung angegebenen Datum schriftlich benachrichtigen. . Wenn er innerhalb von drei Monaten nach dem Abreisedatum in den Staat zurückkehren und eine neue Arbeitserlaubnis erhalten möchte, muss der neue Arbeitgeber die in Absatz (3) dieses Artikels festgelegte Entschädigung zahlen, es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt mit dem ursprünglichen Arbeitgeber überein Arbeitgeberobjekt.

5. Wenn eine der Parteien den Arbeitsvertrag ohne Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels kündigt, zahlt sie der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Gehalts des Arbeitnehmers für die Kündigungsfrist oder die verbleibende Dauer der Kündigungsfrist .

6. Wenn der ausländische Arbeitnehmer den Staat verlässt, ohne die Bestimmungen dieses Artikels einzuhalten, wird ihm für ein Jahr ab dem Datum der Ausreise aus dem Staat keine Arbeitserlaubnis für die Arbeit im Staat erteilt.

7. Das Ministerium kann gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieses Artikels festgelegten Regeln und Verfahren bestimmte Berufskategorien, Qualifikationsniveaus oder Arbeitnehmer von der in den Absätzen (4) und (6) dieses Artikels festgelegten Bedingung der Nichterteilung einer Arbeitserlaubnis ausschließen .

 

Artikel (10) Wettbewerbsverbotsklausel

 

 

Wettbewerbsverbotsklausel

 

1. Ermöglicht die dem Arbeitnehmer übertragene Arbeit, die Kunden des Arbeitgebers kennenzulernen oder Zugang zu seinen Arbeitsgeheimnissen zu erhalten, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags nach Ablauf des Arbeitsvertrags nicht im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber steht oder an einem konkurrierenden Projekt im gleichen Sektor beteiligt sein, sofern diese Anforderung in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeit in dem für den Schutz legitimer kommerzieller Interessen erforderlichen Umfang festgelegt wird. Das Wettbewerbsverbot darf zwei Jahre ab dem Ablaufdatum des Vertrags nicht überschreiten.

2. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages kündigt.

3. Die vom Arbeitgeber wegen Verstoßes des Arbeitnehmers gegen die Bestimmungen dieses Artikels eingereichte Beschwerde wird nicht verhandelt, wenn seit der Entdeckung des Verstoßes ein Jahr vergangen ist.

4. Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung legen die Bestimmungen dieses Artikels sowie die Qualifikationsniveaus oder Berufe fest, die gemäß den in der Verordnung festgelegten Bedingungen und Regeln von den Bestimmungen von Absatz (1) dieses Artikels ausgenommen werden können.

 

Artikel (11) Unterauftragsvergabe

 

Ein Arbeitgeber lagert einen Teil seiner Arbeit an einen anderen Arbeitgeber aus

Der Arbeitgeber kann die Ausführung seiner Originalarbeiten oder eines Teils davon an einen anderen Arbeitgeber vergeben und diesen anvertrauen. In diesem Fall trägt dieser die alleinige Verantwortung für die Rechte seiner Arbeitnehmer, die diese Arbeiten ausführen, die ihnen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustehen , sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart haben.

 

Artikel (12) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitsplatz

 

 

Zuordnung des Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitsplatz

 

1. Der Einsatz des Arbeitnehmers zu einer Arbeit, die grundsätzlich von der im Arbeitsvertrag vereinbarten abweicht, ist nicht zulässig, es sei denn, dies ist erforderlich, um den Eintritt eines Unfalls zu verhindern oder den daraus resultierenden Schaden zu beheben, vorausgesetzt, dass der Einsatz vorübergehender Natur ist und dem Auftrag entspricht in den Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung festgelegt.

2. In anderen als den in Absatz (1) dieses Artikels genannten Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweisen, Arbeiten auszuführen, die nicht im Arbeitsvertrag vereinbart sind, sofern der Arbeitnehmer seine schriftliche Zustimmung erteilt.

3. Muss der Arbeitnehmer seinen Wohnort wechseln, um eine andere als die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit aufzunehmen, trägt der Arbeitgeber alle dadurch entstehenden finanziellen Kosten, einschließlich der Kosten für die Unterbringung des Arbeitnehmers. bewegen und leben.

 

Artikel (13) Pflichten des Arbeitgebers

 

 

Pflichten des Arbeitgebers

 

Der Arbeitgeber muss Folgendes einhalten:

1. Führen Sie die Akten und Akten der Arbeitnehmer gemäß den durch Beschluss des Ministeriums festgelegten Bedingungen, Regeln und Verfahren, wobei die Aufbewahrungsfrist der Arbeitnehmerakten nicht weniger als zwei Jahre nach dem Datum des Endes des Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers beträgt ;

2. Halten Sie dem Arbeitnehmer keine offiziellen Dokumente vor und fordern Sie ihn nicht auf, den Staat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verlassen.

3. Festlegung von Regeln für die Arbeitsorganisation, wie z. B. die Regelung von Arbeitsanweisungen, Strafen, Beförderungen, Belohnungen und anderen Vorschriften und Vorschriften, gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Regeln;

4. dem Arbeitnehmer eine geeignete Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die von den zuständigen Behörden gemäß den im Staat geltenden Regeln, Bedingungen und Standards genehmigt wurde, oder ihm eine finanzielle Wohnbeihilfe zu zahlen oder diese in das Gehalt einzubeziehen;

5. in die Entwicklung der Fähigkeiten der für seinen Dienst tätigen Arbeitnehmer investieren und die Mindestinstrumente sowie Schulungs-, Qualifizierungs- und Befähigungsprogramme gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen bereitstellen;

 

Bereitstellung der notwendigen Präventionsmittel zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken von Berufskrankheiten und Unfällen, die am Arbeitsplatz auftreten können, Gewährleistung der Einführung von Leitlinien und Sensibilisierungsvorschriften, Bereitstellung angemessener Schulungen für Arbeitnehmer zur Vermeidung solcher Risiken und Durchführung einer regelmäßigen Bewertung, um dies sicherzustellen alle Parteien des Arbeitsverhältnisses respektieren und erfüllen die Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Arbeitssicherheit gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der diesbezüglich geltenden Gesetzgebung;

Ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, damit der Arbeitnehmer seine Rechte und Pflichten bei der Arbeit kennt, und verwenden Sie dabei die Werkzeuge und Methoden, die der Art der Arbeit und den dort arbeitenden Arbeitnehmern entsprechen.

Bezahlen Sie die Kosten für die medizinische Versorgung des Arbeitnehmers gemäß der geltenden Landesgesetzgebung;

Bezahlen Sie die Kosten für Versicherungen, Beiträge und Garantien, die in der geltenden Gesetzgebung festgelegt sind;

Erlauben Sie dem Arbeitnehmer nicht, für andere zu arbeiten, außer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung;

Geben Sie dem Arbeitnehmer auf Wunsch und bei Ablauf des Arbeitsvertrags kostenlos eine Berufserfahrungsbescheinigung mit Angabe des Datums seines Arbeitsbeginns, des Datums seines Ablaufs, der Dauer seines Dienstes und seines Titels Beschäftigung. er ausübte, das letzte Gehalt, das er erhalten hat, und den Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags, sofern die Bescheinigung keine Elemente enthält, die den Ruf des Arbeitnehmers schädigen oder seine Chancen auf eine neue Beschäftigung einschränken könnten.

Die Kosten für die Rückführung des Arbeitnehmers an seinen Einstellungsort oder einen anderen von beiden Parteien vereinbarten Ort tragen, es sei denn, er ist bereits in den Dienst eines anderen Arbeitgebers eingetreten oder der Grund für die Beendigung des Vertrags wurde dem Arbeitnehmer mitgeteilt, während dieser dies tun wird für diese Ausgaben verantwortlich sein;

Sorgen Sie für ein sicheres und angemessenes Arbeitsumfeld. Und

Jede andere Verpflichtung, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seinen Durchführungsbestimmungen, Beschlüssen des Ministerrats oder anderen im Staat geltenden Gesetzen ergibt

 

Artikel (14) Verbot der Zwangsarbeit und andere Verbote

 

 

Verbot von Zwangsarbeit und anderen Verboten

 

1. Der Arbeitgeber darf keine Mittel einsetzen, die den Arbeitnehmer verpflichten oder zwingen, ihm eine Strafe androhen würden, für ihn zu arbeiten, oder ihn dazu zwingen würden, gegen seinen Willen Arbeit zu leisten oder eine Dienstleistung zu erbringen.

2. Sexuelle Belästigung, Einschüchterung oder jegliche verbale, physische oder psychische Gewalt gegen den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, seine Vorgesetzten am Arbeitsplatz, seine Kollegen oder Personen, die mit ihm zusammenarbeiten, sind verboten.

 

Artikel (15) Rechte des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Todes

 

 

Rechte des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Todes

 

1. Im Falle des Todes des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber der Familie des Arbeitnehmers zusätzlich zu den Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, sämtliche dem Arbeitnehmer geschuldeten Gehälter oder finanziellen Ansprüche gemäß § 17 Abs. 1 BGB erstatten die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen innerhalb einer Frist von höchstens (10) zehn Tagen ab dem Todestag oder dem Tag, an dem der Arbeitgeber vom Tod des Arbeitnehmers Kenntnis erlangt hat.

2. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (1) dieses Artikels kann der Arbeitnehmer schriftlich die betreffende Person in seiner Familie benennen, die im Todesfall von seinen Rechten profitieren wird.

3. Der Arbeitgeber trägt alle Kosten für die Vorbereitung und den Transport der Leiche des verstorbenen Arbeitnehmers in sein Herkunftsland oder seinen Wohnort, wenn seine Familie dies verlangt.

4. Das Ministerium kann in Abstimmung mit den betroffenen Behörden einen Mechanismus zur Wahrung der Rechte des Arbeitnehmers im Todesfall einrichten, wenn eine Rückgabe an seine Familie oder Begünstigten nicht möglich war.

 

Artikel (16) Rechte des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Todes

 

 

Rechte des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt seines Todes

 

Der Arbeitnehmer muss folgende Punkte beachten:

1. Er führt die Arbeiten selbst unter der Leitung und Aufsicht des Arbeitgebers oder einer in seinem Namen handelnden Person und in Übereinstimmung mit dem Vertrag aus und vergibt die Arbeiten nicht an einen Arbeitnehmer oder eine andere Person.

2. Sich dazu verpflichten, bei der Ausübung der eigenen Arbeit gutes Benehmen und gute Moral an den Tag zu legen und sich an Ehrlichkeit und berufliche Integrität zu halten;

3. die in seiner Obhut befindlichen Produktionsmittel und Arbeitsgeräte zu bewahren und zu pflegen, indem er die erforderlichen Maßnahmen trifft, um sie an den dafür vorgesehenen Orten aufzubewahren;

4. die Vertraulichkeit der Informationen und Daten zu wahren, zu denen er aufgrund seiner Tätigkeit Zugang hat, die Geheimnisse seiner Tätigkeit nicht preiszugeben und die in seinem Gewahrsam befindlichen Elemente nach Beendigung seiner Tätigkeit an den Arbeitgeber zurückzugeben;

5. Bewahren Sie ohne die Genehmigung des Arbeitgebers oder seines Vertreters keine Originaldokumente oder Papier- oder elektronischen Kopien von Dokumenten im Zusammenhang mit Arbeitsgeheimnissen persönlich auf;

6. Die im Betrieb vorgeschriebenen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsvorschriften gemäß der geltenden Gesetzgebung bzw. den Vorschriften und Arbeitsanweisungen umsetzen;

7. Arbeiten Sie an den im Arbeitsvertrag festgelegten genehmigten Arbeitstagen und -stunden, kommunizieren und reagieren Sie effektiv, um die zugewiesenen Aufgaben effektiv zu erledigen.

8. kontinuierlich und gewissenhaft daran arbeiten, ihre funktionalen und beruflichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln und das Leistungsniveau, das sie dem Arbeitgeber bieten, zu verbessern;

9. nicht für andere zu arbeiten und dabei gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung und andere in diesem Zusammenhang geltende Gesetze zu verstoßen;

10. Räumung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft innerhalb einer Frist von höchstens (30) dreißig Tagen ab dem Datum des Endes seines Dienstverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann jedoch nach Ablauf dieses Zeitraums mit Zustimmung des Arbeitgebers in der Unterkunft bleiben und muss die Lebenshaltungskosten tragen oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen; Und

11. Jede andere Verpflichtung, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen oder anderen im Staat geltenden Gesetzen ergibt.

 

Artikel (17) Arbeitszeiten

 

 

Öffnungszeiten

 

1. Die maximale normale Arbeitszeit der Arbeitnehmer beträgt (8) acht Stunden pro Tag oder (48) achtundvierzig Stunden pro Woche.

2. Das Kabinett kann auf Vorschlag des Ministers und in Abstimmung mit den betroffenen Behörden die tägliche Arbeitszeit für bestimmte Wirtschaftszweige oder bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern sowie die Arbeitszeiten, Pausen und Stunden, während derer es arbeitet, erhöhen oder verkürzen Für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern ist es gemäß der in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Klassifizierung der Arbeitnehmer verboten, zu arbeiten.

3. Die Zeiten, die der Arbeitnehmer während der Fahrt zwischen seinem Wohnort und seinem Arbeitsplatz verbringt, werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet, mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Regeln.

4. Die Ausführungsbestimmungen regeln die Arbeitszeiten während des Ramadan.

5. Wenn der Arbeitnehmer nicht Vollzeit arbeitet, darf der ursprüngliche Arbeitgeber oder jeder andere Arbeitgeber, für den der Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung arbeitet, vom Arbeitnehmer nicht verlangen, mehr als die vereinbarten Stunden für ihn zu arbeiten des Arbeitsvertrags, es sei denn, der Arbeitnehmer hat dem schriftlich zugestimmt.

6. Wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers seine Arbeit aus der Ferne innerhalb oder außerhalb des Staates verrichten möchte, kann der Arbeitgeber bestimmte Arbeitszeiten verlangen.

 

 

Artikel (18) Aufeinanderfolgende Arbeitszeiten

 

 

Aufeinanderfolgende Arbeitspläne

 

Der Arbeitnehmer darf nicht mehr als (5) aufeinanderfolgende Stunden ohne Pause oder Pausen von insgesamt mindestens einer Stunde arbeiten, sofern diese Zeiträume nicht in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Die Arbeitszeiten und Pausen werden in einem Betrieb im Schichtbetrieb oder für bestimmte Tätigkeitskategorien je nach ihrer Art, beispielsweise Feldarbeit, und entsprechend der in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Einstufung der Arbeitnehmer geregelt.

 

Artikel (19) Überstunden

 

Im Laufe der Zeit

 

 

1. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer Überstunden verlangen, die über die normale Arbeitszeit hinausgehen, sofern diese zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten. Vom Arbeitnehmer kann nicht verlangt werden, über diesen Zeitraum hinaus zu arbeiten, außer unter Einhaltung der in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und Regeln. In jedem Fall darf die Gesamtarbeitsdauer (144) einhundertvierundvierzig Stunden alle (3) drei Wochen nicht überschreiten.

2. Erfordern die Arbeitsbedingungen, dass der Arbeitnehmer mehr als die normale Arbeitszeit leistet, handelt es sich bei der Überschreitung um Überstunden, für die der Arbeitnehmer ein Gehalt in Höhe des der normalen Arbeitszeit entsprechenden Gehalts erhält, das auf der Grundlage des Grundgehalts berechnet wird zuzüglich einer Erhöhung um mindestens (25 %) fünfundzwanzig Prozent dieses Gehalts.

3. Wenn die Arbeitsbedingungen erfordern, dass der Arbeitnehmer zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr Überstunden leistet, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich der Überstunden Anspruch auf das für die normale Arbeitszeit vorgesehene Entgelt, berechnet auf der Grundlage des Grundgehalts, zuzüglich einer Erhöhung, die nicht geringer ist als (%50) fünfzig Prozent dieses Gehalts. Schichtarbeiter sind von dieser Klausel ausgenommen.

4. Wenn es die Umstände erfordern, dass der Arbeitnehmer an dem im Arbeitsvertrag oder in der Arbeitsordnung festgelegten Wochenende arbeitet, wird ihm ein weiterer freier Tag als Ausgleich gewährt oder er erhält für diesen Tag das Gehalt entsprechend dem für die normalen Arbeitsbedingungen des Tages festgelegten Gehalt. plus eine Erhöhung des Grundgehalts für diesen Tag um mindestens (%50) fünfzig Prozent.

5. Mit Ausnahme von Tagelöhnern darf ein Arbeitnehmer nicht aufgefordert werden, mehr als zwei aufeinanderfolgende Wochenendtage zu arbeiten.

 

 

Artikel (20) Kategorien ausgeschlossener Arbeitnehmer

 

Kategorien ausgeschlossener Arbeitnehmer

 

Diese Durchführungsverordnung definiert die Kategorien von Arbeitnehmern, die von den Bestimmungen über die Arbeitszeit ausgeschlossen werden können.

 

Artikel (21) Das Wochenende

 

Wochenende

 

Dem Arbeitnehmer steht gemäß Arbeitsvertrag oder Arbeitsordnung ein bezahltes Wochenende von mindestens einem Tag zu. Aufgrund eines Kabinettsbeschlusses ist es zulässig, den in diesem Artikel festgelegten Wochenendtag zu verlängern.

 

Artikel (22) Gehälter

 

Definieren Sie die Höhe bzw. Art des Gehalts und dessen Auszahlung

 

1. Die Höhe oder Art des Gehalts wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Ist dies nicht der Fall, wird es vom zuständigen Gericht als Arbeitsstreit eingestuft.

2. Der Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitnehmern Löhne und Gehälter zum Fälligkeitstermin gemäß den vom Ministerium genehmigten Vorschriften sowie den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Bedingungen, Regeln und Verfahren.

3. Gehälter werden in VAE-Dirham ausgezahlt und können in einer anderen Währung ausgezahlt werden, wenn dies zwischen beiden Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

 

Artikel (23) Methode zur Berechnung der Löhne der Arbeitnehmer

 

Methode zur Berechnung des Lohns für Akkordarbeiter

 

Der Tageslohn von Arbeitnehmern, die ihren Lohn auf Akkordbasis erhalten, wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Betrags berechnet, den der Arbeitnehmer für die tatsächlichen Arbeitstage während der (6) sechs Monate vor der Anfrage oder Beschwerde bezüglich einer Lohnangelegenheit erhalten hat. .

 

Artikel (24) Versetzung des Arbeitnehmers mit monatlichem Gehalt in andere Kategorien

 

 

Übertragen Sie den Arbeitnehmer mit monatlichem Gehalt in andere Kategorien

 

Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Lohn kann in die Kategorie der Tagelöhner oder Arbeitnehmer, die gegen Wochen-, Akkord- oder Stundenlohn eingestellt werden, versetzt werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich zustimmt, unbeschadet der Rechte, die der Arbeitnehmer während des Zeitraums erworben hat. er arbeitete mit einem monatlichen Gehalt.

 

Artikel (25) Fall des Abzugs oder Einbehalts vom Gehalt des Arbeitnehmers

 

 

Fall eines Abzugs oder Einbehalts vom Gehalt des Arbeitnehmers

 

1. Vom Lohn des Arbeitnehmers darf kein Betrag abgezogen oder einbehalten werden, außer in den folgenden Fällen:

A. Die Rückzahlung der dem Arbeitnehmer gewährten Darlehen innerhalb der in diesem Artikel vorgesehenen Höchstgrenze des monatlichen Prozentsatzes des Abzugs vom Gehalt des Arbeitnehmers, nach Einholung der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers und ohne Zinsen;

B. Die Rückerstattung von Beträgen, die dem Arbeitnehmer über seine Rechte hinaus gezahlt wurden, sofern der abgezogene Betrag (20 %) zwanzig Prozent des Gehalts nicht übersteigt;

vs. Die Beträge, die zur Berechnung der Prämien-, Altersrenten- und Versicherungsbeiträge gemäß den im Staat geltenden Rechtsvorschriften abgezogen werden;

D. Die vom Ministerium genehmigten Beiträge des Arbeitnehmers zum Sparfonds der Einrichtung oder an den Fonds zu zahlende Darlehen;

e. Zahlungen für soziale Projekte oder andere vom Arbeitgeber bereitgestellte und vom Ministerium genehmigte Leistungen oder Dienstleistungen, sofern der Arbeitnehmer der Teilnahme an dem Projekt schriftlich zustimmt;

F. Die Beträge, die dem Arbeitnehmer aufgrund der von ihm begangenen Straftaten gemäß den in der Einrichtung geltenden und vom Ministerium genehmigten Sanktionsvorschriften einbehalten werden, sofern sie (%5) fünf Prozent des Gehalts nicht überschreiten;

G. Aufgrund eines Urteils fällige Schulden, die ein Viertel des dem Arbeitnehmer zu zahlenden Lohns nicht überschreiten dürfen, mit Ausnahme der gewährten Unterhaltsschuld, da mehr als ein Viertel des Lohns abgezogen werden kann. Bei mehreren Schulden werden die zu zahlenden Beträge nach den Kategorien der Privilegien aufgeteilt;

H. Die Beträge, die erforderlich sind, um den Schaden zu beheben, den der Arbeitnehmer aufgrund seines Fehlers oder der Verletzung der Anweisungen des Arbeitgebers verursacht hat und der zur Zerstörung, Zerstörung oder zum Verlust von Werkzeugen, Maschinen, Produkten oder Materialien des Arbeitgebers geführt hat, sofern die Beträge abgezogen werden das Gehalt von (5) fünf Tagen pro Monat nicht überschreiten. Ein höherer Abzug als dieser Betrag ist nur mit Genehmigung des zuständigen Gerichts zulässig.

2. Wenn zahlreiche Gründe für die Einbehaltung oder Einbehaltung des Gehalts vorliegen, darf der Prozentsatz der Einbehaltung und/oder Einbehaltung auf keinen Fall mehr als (50 %) fünfzig Prozent des Gehalts betragen.

 

Artikel (26) Erlauben Sie dem Arbeitnehmer, zu arbeiten

                          

 

Lassen Sie den Arbeiter arbeiten

 

1. Der Lohn wird als Gegenleistung für Arbeit gezahlt und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer erlauben, seine Arbeit zu verrichten. Andernfalls ist er zur Zahlung des vereinbarten Gehalts verpflichtet.

2. Die Durchführungsbestimmungen legen die Modalitäten fest, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen, seinen Arbeitsplatz zu verlassen, wenn er nicht berechtigt ist, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit auszuführen.

 

Artikel (27) Mindestlohn

 

 

Mindestlohn

 

Das Kabinett kann auf Vorschlag des Ministers und in Abstimmung mit den betroffenen Behörden einen Beschluss zur Festlegung des Mindestlohns der Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerkategorie annehmen.

 

Artikel (28) Feiertage und Arbeit der Arbeitnehmer an Feiertagen

 

 

Feiertage und Arbeit der Arbeitnehmer an Feiertagen

1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf voll bezahlte offizielle freie Tage an Feiertagen, die durch einen Beschluss des Ministerrats festgelegt werden.

2. Wenn es die Arbeitsbedingungen erfordern, dass der Arbeitnehmer an einem der Feiertage arbeitet, muss der Arbeitgeber ihm für jeden Tag, an dem er während des Feiertags arbeitet, einen weiteren freien Tag vergüten oder ihm das Gehalt für diesen Tag entsprechend dem Gehalt zahlen. für normale Arbeitstage festgelegt, zuzüglich einer Erhöhung von mindestens (50) fünfzig Prozent des Grundgehalts für diesen Tag.

 

Artikel (29) Jahresurlaub

 

 

Jahresurlaub

 

1. Unbeschadet der Rechte, die der Arbeitnehmer für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets erworben hat, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Jahresurlaub bei voller Bezahlung von mindestens:

A. Dreißig Tage für jedes verlängerte Dienstjahr;

B. Zwei Tage pro Monat, wenn seine Dienstzeit mehr als sechs Monate und weniger als ein Jahr beträgt;

vs. Urlaub für einen Teil des letzten Arbeitsjahres, das er verbracht hat, wenn seine Dienstzeit endet, bevor sein Jahresurlaubsguthaben verbraucht ist.

 

2. Der Teilzeitbeschäftigte hat Anspruch auf Jahresurlaub auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer für den Dienst des Arbeitgebers aufwendet. Die Dauer wird im Arbeitsvertrag gemäß den Bestimmungen zur Anwendung dieses Arbeitsvertrags festgelegt Verordnung.

3. Der Arbeitgeber kann zustimmen, dem Arbeitnehmer während der Probezeit Urlaub in Höhe seines Jahresurlaubs zu gewähren, während sich der Arbeitnehmer das Recht vorbehält, für den Rest seines Jahresurlaubs entschädigt zu werden, wenn er die Probezeit nicht besteht.

4. Der Arbeitnehmer erhält seinen Urlaub während seines Bezugsjahres und der Arbeitgeber kann die Daten dieses Urlaubs je nach Arbeitserfordernis und im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer festlegen oder sie abwechselnd den Arbeitnehmern des Betriebs gewähren, um dies zu erreichen den Fortschritt seiner Arbeit sicherstellen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb einer ausreichenden Frist von mindestens einem Monat über den für seinen Urlaub festgelegten Termin informieren.

5. Der Arbeitnehmer kann mit Zustimmung seines Arbeitgebers und im Einklang mit den für den Betrieb geltenden Vorschriften seinen Jahresurlaub oder seine Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen.

6. Der Arbeitnehmer hat für die Dauer seines Jahresurlaubs Anspruch auf Lohn.

7. Gesetzlich oder vertraglich vorgesehene gesetzliche Feiertage werden bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt, wenn sie in den Rahmen des Jahresurlaubs des Arbeitnehmers fallen und Teil desselben sind, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder in den geltenden Vorschriften festgelegt in der Einrichtung nichts vorsehen, was für den Arbeitnehmer nützlicher wäre.

8. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht daran hindern, seinen über mehr als zwei Jahre angesammelten Jahresurlaub in Anspruch zu nehmen, es sei denn, der Arbeitnehmer möchte diesen aufschieben oder in diesem Zusammenhang eine Geldentschädigung gemäß den in der Einrichtung und der Durchführungsordnung geltenden Vorschriften erhalten Regelungen dieser Verordnung.

9. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohn für die angesammelten Urlaubstage, wenn er den Arbeitsplatz verlässt, bevor er sie in Anspruch genommen hat, unabhängig von der Dauer des Urlaubs für den Zeitraum, für den er keinen Urlaub erhalten hat. Er hat außerdem Anspruch auf Urlaubsgeld für bestimmte Teile des Jahres, das proportional zu der von ihm geleisteten Arbeitszeit ist und auf der Grundlage des Grundgehalts berechnet wird.

10. Die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung regeln die Regelungen und Bedingungen für den Urlaub und dessen Entschädigung.

 

Artikel (30) Mutterschaftsurlaub

 

 

Mutterschaftsurlaub

 

1. Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für einen Zeitraum von (60) sechzig Tagen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:

hat. Die ersten (45) fünfundvierzig Tage bei voller Bezahlung; Und

b.Die folgenden fünfzehn (15) Tage zum halben Lohn.

2. Die Arbeitnehmerin kann nach der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von höchstens fünfundvierzig aufeinanderfolgenden oder unterbrochenen Tagen unbezahlt von der Arbeit fernbleiben (45). Wenn diese Abwesenheit auf ihre Krankheit oder eine Krankheit ihres Kindes infolge einer Schwangerschaft oder Geburt zurückzuführen ist, die es ihr nicht ermöglicht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Diese Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest der medizinischen Organisation nachgewiesen werden. Dieser Zeitraum wird nicht in die Dienstzeit eingerechnet, für die der Arbeitnehmer gemäß den in diesem Bereich geltenden Rechtsvorschriften Anspruch auf Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder auf die Beitragszeit zum Rentenplan hat.

3. Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf den in Absatz (1) dieses Artikels genannten Mutterschaftsurlaub, wenn die Entbindung (6) sechs Monate oder mehr nach der Schwangerschaft erfolgte, unabhängig davon, ob der Fötus tot oder lebend geboren wurde und dann verstarb.

4. Wenn die Arbeitnehmerin ein krankes oder entschlossenes Kind zur Welt bringt, dessen Gesundheitszustand gemäß einem von der medizinischen Einrichtung ausgestellten medizinischen Gutachten ständige Unterstützung erfordert, hat sie Anspruch auf dreißig (30) Tage Urlaub. Sie erhält ab dem Ende des Mutterschaftsurlaubs den vollen Lohn und hat das Recht, den Urlaub um einen Zeitraum von (30) dreißig Tagen ohne Lohn zu verlängern.

5. Der Arbeitgeber muss der Arbeitnehmerin auf Antrag jederzeit Mutterschaftsurlaub ab dem letzten Tag des Monats unmittelbar vor dem Monat, in dem die Entbindung erwartet wird, gewähren und dies durch eine ausgestellte Bescheinigung nachweisen. durch die medizinische Einrichtung.

6. Der Aufenthalt im Mutterschaftsurlaub oder die Abwesenheit von der Arbeit im Sinne dieses Artikels beeinträchtigen nicht das Recht der Arbeitnehmerin auf einen anderen Urlaub.

7. Wenn die Arbeitnehmerin während des in diesem Artikel genehmigten Urlaubszeitraums für einen anderen Arbeitgeber arbeitet, kann der ursprüngliche Arbeitgeber ihr für den Urlaubszeitraum ihr Gehalt entziehen oder das, was er ihr gezahlt hat, zurückkaufen.

8. Es ist gemäß den Bestimmungen dieses Artikels nicht zulässig, den Dienst einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft, ihres Mutterschaftsurlaubs oder ihrer Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu kündigen oder zu kündigen.

9. Nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub und für einen Zeitraum von höchstens sechs (6) Monaten ab dem Datum der Entbindung hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf eine oder zwei Pausen pro Tag, um ihr Kind zu stillen, vorausgesetzt, dass diese beiden Pausen eine Stunde nicht überschreiten .

 

 

Artikel (31) Krankheitsurlaub

 

 

Krankenstand

 

1. Leidet der Arbeitnehmer an einer Krankheit, die nicht auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist, muss er den Arbeitgeber oder seinen Vertreter innerhalb einer Frist von höchstens drei Arbeitstagen über seine Krankheit informieren und ein ärztliches Gutachten über seinen Zustand vorlegen , ausgestellt von der medizinischen Einrichtung.

 

2. Der Arbeitnehmer hat während der Probezeit keinen Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub. Der Arbeitgeber kann ihm jedoch unbezahlten Krankheitsurlaub gewähren, sofern ein ärztliches Gutachten der medizinischen Einrichtung vorliegt, in dem die Notwendigkeit der Gewährung dieses Urlaubs festgestellt wird.

3. Nach Ablauf der Probezeit hat der Arbeitnehmer möglicherweise Anspruch auf Krankheitsurlaub von einer Höchstdauer von (90) neunzig ununterbrochenen oder unterbrochenen Tagen pro Jahr, sofern dieser wie folgt berechnet wird:

A. Die ersten fünfzehn Tage mit vollem Gehalt;

B. Die folgenden (30) dreißig Tage zum halben Lohn; vs. Der folgende Zeitraum unbezahlt.

4. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für Krankheitsurlaub, wenn die Krankheit auf ein Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, gemäß den in dieser Ausführungsordnung festgelegten Fällen.

5. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nach Ablauf seines in diesem Artikel genannten Krankheitsurlaubs kündigen, wenn er nicht in der Lage ist, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer alle seine finanziellen Rechte gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets erhält seine Ausführungsbestimmungen.

 

Artikel (32) Urlaub aus anderen Gründen

 

Verschiedene Blätter

 

1. Der Arbeitnehmer hat in folgenden Fällen Anspruch auf bezahlten Urlaub:

A. Trauerurlaub von (5) fünf Tagen im Falle des Todes des Ehemannes oder der Ehefrau und (3) drei Tagen im Falle des Todes der Mutter, des Vaters, des Sohnes, des Bruders, der Schwester, des Enkels, des Großvaters oder der Großmutter, ab dem Todestag;

B. Elternurlaub von (5) fünf Arbeitstagen für den Arbeitnehmer (entweder den Vater oder die Mutter), der ein neugeborenes Kind hat, um sich um sein Kind zu kümmern, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen solchen Urlaub für a kontinuierlicher oder intermittierender Zeitraum innerhalb von (6) sechs Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes;

vs. Jeder andere vom Kabinett festgelegte Urlaub. .

2. Der Arbeitnehmer kann Studienurlaub für die Dauer von (10) zehn Arbeitstagen pro Jahr in Anspruch nehmen, wenn er in einer der staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen eingeschrieben ist oder regelmäßig studiert, um die Prüfungen abzulegen, sofern dies der Fall ist die Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber beträgt mindestens zwei Jahre.

3. Der inländische Arbeitnehmer hat gemäß der geltenden Landesgesetzgebung Anspruch auf bezahlten Urlaub zur Ausübung des Nationaldienstes.

4. Um den in diesem Artikel genannten Urlaub zu erhalten, müssen die zuständigen Behörden einen Nachweis erbringen.

5. Die Ausführungsordnung regelt die Bestimmungen zur Gewährung und Regelung des in diesem Artikel genannten Urlaubs.

 

Artikel (33) Urlaub ohne Bezahlung

 

 

Gehen ohne zu bezahlen

 

1. Der Arbeitnehmer kann mit Zustimmung des Arbeitgebers einen anderen als den hier genannten unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen.

2. Der in diesem Artikel genannte Urlaub wird weder in die Dienstzeit des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber noch in die Beitragszeit zum Rentenplan gemäß den geltenden Rechtsvorschriften einbezogen.

 

Artikel (34) Abwesenheit nach Urlaub

 

 

Abwesenheit nach Urlaub

 

Ein Arbeitnehmer, der nach Ende seines Urlaubs ohne berechtigten Grund nicht direkt an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, hat für die Zeit der Abwesenheit nach Ende seines Urlaubs keinen Anspruch auf sein Gehalt.

 

Artikel (35) Kündigung während des Urlaubs

 

Gültigkeit der Kündigungsfrist bei Kündigung des Vertrages während des Urlaubs

 

Wenn eine der Parteien des Arbeitsvertrags den Vertrag gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Ausführungsbestimmungen kündigen möchte, während der Arbeitnehmer beurlaubt ist, gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist nicht mehr Lauf. , außer ab dem Tag nach dem für die Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub vorgesehenen Tag, sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren.

 

 

Artikel (36) Aufmerksamkeit, Sicherheit und Professionalität

 

 

Aufmerksamkeit, Sicherheit und Professionalität

 

Einrichtungen müssen die Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. (13) von 2020 über die öffentliche Gesundheit und alle zu seiner Umsetzung erlassenen Beschlüsse sowie alle anderen in diesem Zusammenhang erlassenen Gesetze einhalten. Die Durchführungsbestimmungen legen die Rolle des Ministeriums und die Bestimmungen zur Sicherheit, zum Schutz und zur Gesundheitsfürsorge der Arbeitnehmer fest.

 

Artikel (37) Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

 

 

Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

1. Durch Beschluss des Kabinetts, auf Vorschlag des Ministers und in Abstimmung mit den betroffenen Behörden, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die Bedingungen und Verfahren, die im Falle des Auftretens einer von ihnen einzuhalten sind, die Verpflichtungen des Der Arbeitgeber legt in diesem Zusammenhang die Höhe der Entschädigung fest, die dem Arbeitnehmer im Falle einer vollständigen oder teilweisen dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zusteht, die Entschädigung, die seiner Familie im Todesfall zusteht, sowie die Regeln für deren Verteilung und Höhe.

2. Der Arbeitgeber muss im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit:

A. Tragen Sie die Behandlungskosten des Arbeitnehmers, bis er sich erholt hat und wieder arbeitsfähig ist oder seine Behinderung nachweisen kann, gemäß den Bedingungen, Regeln und Verfahren, die in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegt sind.

B. Wenn der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit an der Ausübung seiner Arbeit gehindert wird, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die gesamte Dauer der Behandlung oder je nach Fall für sechs (6) sechs Monate einen Betrag in Höhe seines vollen Gehalts zahlen kürzester Wert. Wenn die Behandlungsdauer sechs (6) Monate überschreitet, erhält der Arbeitnehmer je nach erster Möglichkeit die Hälfte seines Gehalts für weitere (6) sechs Monate oder bis zur Genesung des Arbeitnehmers oder zum Nachweis seiner Invalidität oder seines Todes.

3. Wenn der Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit zum Tod des Arbeitnehmers geführt hat, hat seine Familie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Grundgehalts des Arbeitnehmers für (24) vierundzwanzig Monate, wobei die Höhe der Entschädigung nicht geringer sein darf als (18.000 AED) achtzehntausend VAE-Dirham und nicht mehr als (200.000 AED) zweihunderttausend VAE-Dirham. Die Höhe der Entschädigung wird auf der Grundlage des Grundgehalts berechnet, das der Arbeitnehmer vor seinem Tod erhalten hat, und die Entschädigung wird gemäß den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung unter Wahrung der Rechte der Familie des Verstorbenen unter den Begünstigten des verstorbenen Arbeitnehmers aufgeteilt am Ende der Dienstzeit und alle anderen finanziellen Rechte, die dem Arbeitnehmer zustehen.

 

Artikel (38) Fall des fehlenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Entschädigung bei einem Arbeitsunfall

 

 

Fall des fehlenden Anspruchs des Arbeitnehmers auf Entschädigung für einen Arbeitsunfall

 

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für einen Arbeitsunfall, wenn durch Untersuchungen der zuständigen Behörden nachgewiesen wird, dass einer der folgenden Fälle vorliegt:

1. Der Arbeitnehmer hat sich aus irgendeinem Grund vorsätzlich verletzt.

2. Die Verletzung ist unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen psychotropen Substanzen entstanden.

3. Die Verletzung ist auf einen vorsätzlichen Verstoß gegen erklärte Präventionsvorschriften im sichtbaren Bereich des Arbeitsplatzes im Sinne dieser Durchführungsverordnung zurückzuführen.

4. Die Verletzung war die Folge eines vorsätzlichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers.

5. Der Arbeitnehmer weigerte sich ohne triftigen Grund, sich untersuchen zu lassen oder die von der medizinischen Einrichtung vorgeschriebene Behandlung in Anspruch zu nehmen.

 

Artikel (39) Disziplinarstrafen

 

 

Disziplinarstrafen

 

1. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter kann gegen den Arbeitnehmer, der gegen die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zu seiner Durchführung gefassten Beschlüsse verstößt, eine der folgenden Sanktionen verhängen:

A. Geschriebene Notiz;

B. Schriftliche Warnung;

vs. Abzug von mindestens (5) Tagen pro Monat vom Gehalt;

D. Arbeitsunterbrechung für einen Zeitraum von mehr als (14) vierzehn Tagen und nicht

Zahlung des Gehalts für die Tage der Suspendierung;

e. Entzug der periodischen Prämie für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr,

in Bezug auf Betriebe, die das periodische Bonussystem anwenden und der Arbeitnehmer das Recht hat, dieses gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder der Vorschriften des Betriebs zu erhalten;

F. Entzug der Beförderung in Einrichtungen mit Beförderungssystem für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren;

G. Einstellung der Tätigkeit unter Wahrung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Leistungen bei Beendigung der Tätigkeit.

2. Die Ausführungsordnung legt die Bedingungen, Regeln und Verfahren fest, die für die Verhängung einer der in Absatz (1) dieses Artikels genannten Sanktionen erforderlich sind, sowie den entsprechenden Beschwerdemechanismus.

 

 

Artikel (40) Vorübergehende Aussetzung der Arbeit

 

 

Vorübergehende Einstellung der Arbeit

 

1. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens dreißig (30) Tagen von der Arbeit suspendieren, um mit ihm eine Disziplinaruntersuchung durchzuführen, wenn das Interesse der Untersuchung dies erfordert, und während der Suspendierungsfrist die Hälfte des Gehalts aussetzen . Kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass den Akten nicht nachgekommen wurde, dass kein Verstoß vorlag oder dass der Arbeitnehmer mit einer Verwarnung bestraft wurde, erhält der Arbeitnehmer das Gehalt, das während der Sperrfrist ausgesetzt wurde.

2. Der Arbeitgeber kann die Arbeit des Arbeitnehmers vorübergehend aussetzen, wenn ihm vorgeworfen wird, eine Aggression gegen sich selbst, gegen Geld oder ein Verbrechen im Zusammenhang mit einem Missbrauch der Ehre oder des Vertrauens begangen zu haben, bis die zuständige Justizbehörde ein endgültiges Urteil gefällt hat . Sein Gehalt wird während der Sperrfrist ausgesetzt. Wird ein Urteil gefällt, weil der Arbeitnehmer nicht vor Gericht gestellt wurde, wurde er mangels Straftat freigesprochen oder wurde die Untersuchung mangels Beweisen eingestellt, wird er unter Aussetzung seines gesamten Gehalts wieder eingestellt.

 

Artikel (41) Regeln für die Verhängung von Disziplinarstrafen

 

 

Einige Regeln für die Verhängung von Disziplinarstrafen

 

1. Es ist nicht zulässig, gegen den Arbeitnehmer eine Disziplinarstrafe für eine von ihm außerhalb des Arbeitsplatzes begangene Handlung zu verhängen, es sei denn, sie steht im Zusammenhang mit der Arbeit.

2. Es ist nicht zulässig, für einen einzelnen Verstoß mehr als eine Disziplinarstrafe gemäß den Bestimmungen von Artikel (39) dieser Ordnung zu verhängen.

 

Artikel (42) Fall der Beendigung des Arbeitsvertrags

 

 

Fall der Beendigung des Arbeitsvertrages

 

Der Arbeitsvertrag endet in einem der folgenden Fälle:

1. Die schriftliche Vereinbarung beider Parteien bei der Kündigung;

2. Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit, sofern diese nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verlängert oder erneuert wird;

3. Basierend auf den Wünschen beider Parteien, sofern die Bestimmungen dieser Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsvertrags und die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden;

4. Der Tod des Arbeitgebers, wenn der Vertragsgegenstand mit seinem Unternehmen verbunden ist;

5. Der Tod oder die vollständige und dauerhafte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, nachgewiesen durch eine von der medizinischen Organisation ausgestellte Bescheinigung;

6. Ein gegen den Arbeitnehmer verhängtes rechtskräftiges Urteil mit einer Freiheitsstrafe für einen Zeitraum von mindestens (3) drei Monaten;

7. Dauerhafte Schließung der Einrichtung gemäß der im Staat geltenden Gesetzgebung;

8. Der Konkurs oder die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers oder alle wirtschaftlichen oder außergewöhnlichen Gründe, die die Fortsetzung des Projekts gemäß den in den Durchführungsbestimmungen und den im Staat geltenden Gesetzen festgelegten Bedingungen, Regeln und Verfahren verhindern;

9. Der Arbeitnehmer erfüllt die Bedingungen für die Erneuerung der Arbeitserlaubnis aus einem Grund, der außerhalb der Kontrolle des Arbeitgebers liegt, nicht.

 

 

Artikel (43) Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsvertrags

 

 

Kündigung des Arbeitsvertrages

 

1. Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus jedem rechtmäßigen Grund kündigen, sofern dies der anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt wird und die Arbeit innerhalb der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist ausgeführt wird, sofern diese Frist nicht kürzer ist als ( 30) dreißig Tage und nicht mehr als (90) neunzig Tage.

2. Der Arbeitsvertrag bleibt für die gesamte in diesem Artikel genannte Kündigungsfrist gültig und endet mit Ablauf dieser Frist. Der Arbeitnehmer hat für diesen Zeitraum Anspruch auf sein volles Gehalt entsprechend dem letzten Gehalt, das er erhalten hat, und er muss in diesem Zeitraum arbeiten, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Eine Befreiung von der Kündigungspflicht oder eine Verkürzung der Kündigungsfrist kann unter Wahrung aller Rechte des Arbeitnehmers während der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist vereinbart werden, sofern die Kündigungsfrist für beide Parteien gleichmäßig ist, es sei denn, dies dient den Interessen . des Arbeiters.

3. Die Partei, die die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat, zahlt der anderen Partei vor der Kündigung eine Entschädigung, die als Entschädigung bezeichnet wird, auch wenn die fehlende Benachrichtigung der anderen Partei keinen Schaden verursacht und die Entschädigung dem Gehalt des Arbeitnehmers entspricht. Gehalt für die gesamte oder den verbleibenden Teil der Kündigungsfrist.

4. Die Kündigungszahlung wird auf der Grundlage des letzten vom Arbeitnehmer erhaltenen Gehalts für diejenigen berechnet, die ihr Gehalt auf Monats-, Wochen-, Tages- oder Stundenbasis erhalten, und auf der Grundlage des hierin genannten durchschnittlichen Tagesgehalts für diejenigen, die ihr Gehalt erhalten. Stück.

5. Wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt, hat der Arbeitnehmer das Recht, während der Kündigungsfrist von einem Arbeitstag pro Woche unentgeltlich fernzubleiben, um sich eine andere Beschäftigung zu suchen. Der Arbeitnehmer kann den Tag der Abwesenheit festlegen, sofern er dies dem Arbeitgeber (3) mindestens drei Tage vor dem Tag der Abwesenheit mitteilt.

 

Artikel (44) Fall der fristlosen Entlassung von Arbeitnehmern

 

 

Fall der fristlosen Entlassung von Arbeitnehmern

 

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer fristlos entlassen, nachdem er eine schriftliche Untersuchung mit ihm durchgeführt hat. Die Entlassungsentscheidung muss schriftlich und begründet sein und der Arbeitgeber oder sein Vertreter muss sie dem Arbeitnehmer in einem der folgenden Fälle zukommen lassen:

1. Es ist nachgewiesen, dass der Arbeitnehmer sich als eine andere Person ausgegeben oder falsche Bescheinigungen oder Dokumente vorgelegt hat.

2. Der Arbeitnehmer hat einen Fehler begangen, der dem Arbeitgeber schwere körperliche Schäden zufügte oder vorsätzlich das Eigentum des Arbeitgebers beschädigte, und er hat dies zugegeben, sofern der Arbeitgeber das Ministerium innerhalb einer Frist von sieben (7) Arbeitstagen ab dem Datum über den Vorfall informiert dem er von dem Vorfall Kenntnis erlangte.

3. Der Arbeitnehmer hat gegen die Vorschriften der betrieblichen Vorschriften über die Arbeits- und Arbeitnehmersicherheit oder den Arbeitsplatz verstoßen, sofern diese schriftlich an einer gut sichtbaren Stelle aufgehängt sind und der Arbeitnehmer darüber informiert wurde.

4. Der Arbeitnehmer ist trotz schriftlicher Anfrage aus diesem Grund seinen wesentlichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachgekommen und hat diese weiterhin verletzt und wird ihm im Wiederholungsfall zweimal mit einer Kündigung belehrt und abgemahnt.

5. Der Arbeitnehmer hat ein Arbeitsgeheimnis im Zusammenhang mit gewerblichem oder geistigem Eigentum preisgegeben, was zu Verlusten für den Arbeitgeber, verpassten Chancen oder persönlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer geführt hat.

6. Der Arbeitnehmer ist während der Arbeitszeit betrunken, steht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen oder begeht am Arbeitsplatz eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung.

7. Der Arbeitnehmer greift den Arbeitgeber, den Manager, einen seiner Vorgesetzten oder Arbeitskollegen während der Arbeit mit Worten, Taten oder jeglicher Form von Aggression an, die nach der im Staat geltenden Gesetzgebung strafbar ist.

8. Der Arbeitnehmer ist ohne Grund oder vom Arbeitgeber anerkannte berechtigte Entschuldigung mehr als (20) zwanzig Tage im Jahr oder mehr als (7) sieben aufeinanderfolgende Tage abwesend.

9. Der Arbeitnehmer nutzte seine Position illegal aus, um sich persönlich zu bereichern und Erfolge zu erzielen.

10. Der Arbeitnehmer betritt eine andere Einrichtung, ohne die diesbezüglich vorgeschriebenen Regeln und Verfahren einzuhalten.

 

Artikel (45) Fall, in dem der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ohne Vorankündigung verlässt

 

 

Fall, in dem der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ohne Vorankündigung verlässt

 

In einem der folgenden Fälle verlässt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz fristlos und behält seine Rechte am Ende seiner Dienstzeit:

1. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer aus dem Vertrag, diesem Gesetzesdekret oder den zu seiner Durchführung getroffenen Beschlüssen, vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer das Ministerium vierzehn (14) Arbeitstage vor dem Datum der Beendigung der Arbeit benachrichtigt die Berichtigung und Beseitigung der sich aus diesem Verstoß ergebenden Folgen durch den Arbeitgeber trotz Benachrichtigung des Ministeriums.

2. Es ist nachgewiesen, dass der Arbeitgeber oder sein gesetzlicher Vertreter den Arbeitnehmer am Arbeitsplatz angegriffen, ihm Gewalt angetan oder ihn belästigt hat, sofern er die zuständigen Behörden und das Ministerium innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab dem Datum, an dem er dazu in der Lage war, darüber informiert Bericht.

3. Wenn am Arbeitsplatz eine ernsthafte Gefahr besteht, die die Sicherheit oder Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet, sofern der Arbeitgeber sich ihrer Existenz bewusst ist und keine Maßnahmen ergreift, die auf ihre Beseitigung hinweisen. Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung konkretisieren dann die Regeln für den Ernstfall.

4. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer an, Arbeiten auszuführen, die sich grundlegend von der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeit unterscheiden, ohne hierzu die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen, außer in Fällen der Notwendigkeit gemäß den Bestimmungen von Artikel (12). dieser Vertrag.

 

Artikel (46) Beendigung des Dienstes aus Gesundheits- und Fitnessgründen

 

 

 

Beendigung des Dienstes aus Gesundheits- und Fitnessgründen

 

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht aus gesundheitlichen Gründen kündigen, bevor er den gesetzlich zustehenden Urlaub in Anspruch genommen hat. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist nichtig, auch wenn sie vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen abgeschlossen wird.

 

Artikel (47) Unrechtmäßige Entlassung des Arbeitnehmers aus dem Dienst

 

 

Unrechtmäßige Entlassung aus dem Dienst des Arbeitnehmers

 

1. Die Entlassung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist rechtswidrig, wenn die Entlassung des Arbeitnehmers auf die Einreichung einer schwerwiegenden Beschwerde beim Ministerium oder auf die Einreichung einer Beschwerde gegen den Arbeitgeber zurückzuführen ist, deren Gültigkeit nachgewiesen ist.

2. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine vom zuständigen Gericht geschätzte angemessene Entschädigung, wenn nachgewiesen wird, dass die Entlassung gemäß Absatz (1) dieses Artikels rechtswidrig ist. Die Höhe der Entschädigung wird unter Berücksichtigung der Art der Arbeit und der Höhe des dem Arbeitnehmer entstandenen Schadens sowie der Dauer seiner Tätigkeit festgelegt. In allen Fällen ist es erforderlich, dass die Höhe der Entschädigung das Gehalt des Arbeitnehmers für einen Zeitraum von (3) drei Monaten nicht übersteigt, berechnet auf der Grundlage des letzten Gehalts, das er erhalten hat.

3. Die Bestimmungen von Klausel (2) dieses Artikels berühren nicht das Recht des Arbeitnehmers, anstelle einer Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung zu erhalten, die ihm gemäß den Bestimmungen dieses Artikels zu zahlen ist....

 

 

Artikel (48) Kontinuität der Arbeitsverträge

 

 

Kontinuität der Arbeitsverträge

 

Bei einer Änderung der Form oder des rechtlichen Status des Betriebs behalten die geltenden Arbeitsverträge ihre Gültigkeit. Der neue Arbeitgeber ist ab dem Datum der Änderung der Betriebsdaten für die Ausführung der Bestimmungen dieser Verträge sowie für die Ausführung der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zu seiner Ausführung gefassten Beschlüsse verantwortlich an die zuständigen Behörden. .

 

Artikel (49) Versetzung des Arbeitnehmers nach Ablauf des Arbeitsvertrags

 

 

Versetzung des Arbeitnehmers nach Ablauf des Arbeitsvertrages

 

Der Arbeitnehmer kann im Falle des Ablaufs des Arbeitsvertrags gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung unter den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und Verfahren für einen anderen Arbeitgeber arbeiten.

 

Artikel (50) Illegale Abwesenheit vom Arbeitsplatz

 

 

Illegale Abwesenheit vom Arbeitsplatz

 

1. Verlässt der ausländische Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aus unrechtmäßigem Grund vor Ablauf der Vertragslaufzeit, wird ihm für einen bestimmten Zeitraum keine weitere Arbeitserlaubnis für die Aufnahme eines anderen Arbeitsplatzes im Staat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags erteilt von einem Jahr. ab dem Datum der Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Auch ist es einem anderen Arbeitgeber, der sich dessen bewusst ist, nicht gestattet, ihn während dieser Zeit einzustellen oder in seinem Dienst zu behalten.

2. Das Ministerium kann gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieses Artikels festgelegten Regeln und Verfahren bestimmte Berufskategorien, Qualifikationsniveaus oder Arbeitnehmer von den Bestimmungen von Absatz (1) dieses Artikels ausschließen.

3. Der Arbeitgeber muss das Ministerium über den Vorfall der Abwesenheit vom Arbeitsplatz gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Verfahren informieren.

 

Artikel (51) Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses für Vollzeitbeschäftigte

 

 

Leistungen am Ende des Dienstverhältnisses für Vollzeitbeschäftigte

 

1. Der inländische Arbeitnehmer hat am Ende seiner Dienstzeit Anspruch auf Leistungen bei Beendigung seines Dienstverhältnisses gemäß den Rechtsvorschriften über staatliche Renten und soziale Sicherheit.

2. Ein vollzeitbeschäftigter ausländischer Arbeitnehmer, der mindestens ein Jahr ununterbrochen im Dienst beschäftigt ist, hat am Ende seines Dienstverhältnisses Anspruch auf Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die auf der Grundlage des Grundgehalts wie folgt berechnet werden:

A. Ein Gehalt von (21) einundzwanzig Tagen für jedes Jahr der ersten fünf Dienstjahre;

B. Ein Gehalt von (30) Tagen für jedes über diesen Zeitraum hinausgehende Jahr.

3. Der ausländische Arbeitnehmer hat für bestimmte Teile des Jahres Anspruch auf eine Leistung im Verhältnis zur Arbeitszeit, sofern er ein Jahr ununterbrochener Beschäftigung abgeleistet hat.

4. Unbezahlte Abwesenheitstage werden bei der Berechnung der Dienstzeit nicht berücksichtigt.

5. Unbeschadet der Rechtsvorschriften über die Gewährung von Renten oder Altersversorgungsleistungen an Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben werden die Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf der Grundlage des letzten Grundgehalts berechnet, auf das der Arbeitnehmer Anspruch hatte, und zwar in Bezug auf diejenigen, die sie beziehen Gehalt auf monatlicher, wöchentlicher oder täglicher Basis und entsprechend dem in den Bestimmungen dieser Vereinbarung vorgesehenen durchschnittlichen Tagesgehalt für diejenigen, die ihr Gehalt auf Stücklohnbasis erhalten.

 

6. Auf der Grundlage des Vorstehenden ist es erforderlich, dass die Gesamtvergütung des ausländischen Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwei Jahresgehälter nicht übersteigt.

7. Der Arbeitgeber kann unter den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Bedingungen und Modalitäten alle aufgrund des Gesetzes oder eines Urteils geschuldeten Beträge von der Abfindung abziehen.

8. Das Kabinett kann auf der Grundlage des Vorschlags des Ministers und nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden andere alternative Systeme für das System der Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses genehmigen, und der erlassene Beschluss legt die Bedingungen, Regeln und Mechanismen für den Beitrag fest diese Pläne.

 

Artikel (52) Leistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

 

Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses für Arbeitnehmer, die im Rahmen anderer Arbeitsvereinbarungen arbeiten

Die Durchführungsverordnung definiert den Mechanismus zur Regelung der Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für ausländische Arbeitnehmer auf der Grundlage anderer Arbeitsmodelle als der Vollzeitbeschäftigung, um die Effizienz und Attraktivität des Arbeitsmarktes zu verbessern und wenn die Interessen beider Parteien dies erfordern. Parteien des Arbeitsvertrages.

 

Artikel (53) Auszahlung der Arbeitnehmerrechte am Ende der Vertragslaufzeit

 

 

Auszahlung der Arbeitnehmerrechte am Ende der Vertragslaufzeit

 

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende sein Gehalt und alle anderen hierin und in den zu seiner Ausführung getroffenen Beschlüssen, im Vertrag oder in der Betriebsordnung vorgesehenen Rechte zahlen . .

 

Artikel (54) Individuelle Arbeitskonflikte

 

 

Individuelle Arbeitskonflikte

 

1. Kommt es zu einer Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder hat einer von beiden gemäß den Bestimmungen dieses Dokuments Anspruch auf die daraus resultierenden Rechte, muss er den Streitantrag an das Ministerium richten, das dies prüfen muss verlangen und alles tun, was sie für notwendig erachten, um den Streit zwischen ihnen gütlich beizulegen.

2. Wenn eine gütliche Einigung innerhalb der in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Frist nicht möglich ist, legt das Ministerium die Streitigkeit dem zuständigen Gericht vor und der Überweisung wird ein Memorandum mit einer Zusammenfassung der Streitigkeit und den Argumenten beigefügt beider Parteien und der Empfehlung des Ministeriums.

3. Individuelle Arbeitskonflikte müssen so behandelt werden, als wären sie Streitigkeiten zwischen dem Betrieb und dem Arbeitnehmer, den beiden Konfliktparteien. Es ist nicht gestattet, gegen den Betrieb Sanktionen zu verhängen oder Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, die anderen Arbeitnehmern des Betriebes oder dem Arbeitgeber Schaden zufügen könnten, es sei denn, der Streit wurde gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen beigelegt oder beigelegt . . Das Recht des Ministeriums, den Arbeitgeber während des Streitverfahrens zur kontinuierlichen Zahlung des Gehalts des Arbeitnehmers für höchstens zwei Monate zu verpflichten, wird von dieser Klausel ausgeschlossen, wenn die Streitigkeit zu einer Aussetzung der Zahlung des Gehalts des Arbeitnehmers gemäß dem führt Anwendungsbestimmungen.

4. Durch Beschluss des Ministers ist es zulässig, dem Betrieb andere Maßnahmen oder Verwaltungsmaßnahmen aufzuerlegen, um zu verhindern, dass der bestehende individuelle Konflikt zur Entstehung eines kollektiven Arbeitskonflikts führt, der dem öffentlichen Interesse schadet.

5. Das zuständige Gericht muss innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrags eine mündliche Verhandlung zur Prüfung des Antrags ansetzen, über die beide Parteien informiert werden, und schnellstmöglich darüber entscheiden.

6. Das zuständige Gericht kann den Antrag ablehnen, wenn die in Absatz (1) dieses Artikels genannten Verfahren nicht befolgt wurden.

7. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Ausübung des Anspruchs, der Gegenstand des Anspruchs ist, wird der Anspruch hinsichtlich der Rechte, die sich aus den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, nicht mehr berücksichtigt.

 

Artikel (55) Befreiung von Anwaltskosten

 

 

Befreiung von Anwaltskosten

 

1. Arbeitsrechtliche Ansprüche sind in allen Phasen des Rechtsstreits und der Durchsetzung von den Anwaltskosten befreit, ebenso wie Ansprüche von Arbeitnehmern oder ihren Erben, deren Beträge einhunderttausend Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate (100.000 AED) nicht überschreiten.

2. Das Kabinett kann auf Vorschlag des Justizministers den in Absatz (1) dieses Artikels genannten Betrag ändern, indem er ihn je nach Bedarf erhöht oder verringert.

 

Artikel (56) Kollektive Arbeitskonflikte

 

Kollektive Arbeitskonflikte

 

1. Kommt es zu einem Streit zwischen dem Arbeitgeber und allen Arbeitnehmern des Betriebes oder einer Gruppe von ihnen und ist eine gütliche Einigung nicht möglich, müssen der Arbeitgeber oder die Arbeitnehmer eine Beschwerde beim Ministerium gemäß den festgelegten Regeln und Verfahren einreichen die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung.

2. Der Minister kann der Einrichtung Verfahren oder Präventivmaßnahmen auferlegen, um zu verhindern, dass der bestehende kollektive Konflikt dem öffentlichen Interesse schadet.

3. Das Kabinett kann auf Vorschlag des Ministers einen oder mehrere Ausschüsse (Ausschuss für kollektive Arbeitsstreitigkeiten) bilden, um kollektive Arbeitskonflikte zu prüfen, die das Ministerium nicht gütlich beilegen kann. Der erlassene Beschluss legt seine Bildung, seine Funktionen, sein Arbeitssystem, den Mechanismus für die Herausgabe seiner Beschlüsse und deren Ausführung sowie andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der reibungslosen Durchführung der Arbeit des Ausschusses fest.

 

Artikel (57) Arbeitsaufsicht

 

 

Arbeitsinspektion

 

1. Beamte des Ministeriums, die durch einen Beschluss des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister ermächtigt werden, haben den Status von Strafverfolgungsbeamten, um Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Anwendungsbestimmungen und Beschlüsse nachzuweisen. für die Umsetzung ausgestellt. Sie haben das Recht, die betroffenen Betriebe zu betreten, Verstöße zu prüfen und die erforderlichen Protokolle und Aufzeichnungen anzufertigen.

2. Die Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung legen die Bedingungen für die Überwachung der Arbeiten fest.

Strafen

 

Artikel (58) Sanktionen (I)

 

Die Verhängung der hierin festgelegten Sanktionen berührt nicht etwaige strengere Sanktionen, die in anderen Gesetzen vorgesehen sind.

 

Artikel (59) Geldbußen

 

Jede Person, die Folgendes begeht, wird mit einer Geldstrafe von mindestens (20.000 AED) zwanzigtausend VAE-Dirham und nicht mehr als (100.000 AED) einhunderttausend VAE-Dirham bestraft:

1. Falsche Informationen oder Dokumente vorlegen, um einen ausländischen Arbeitnehmer im Staat anzuwerben, um dort zu arbeiten;

2. Einen Mitarbeiter, der für die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zu seiner Durchführung getroffenen Beschlüsse verantwortlich ist, zu behindern oder daran zu hindern, ihn an der Ausführung seiner Arbeit zu hindern, sei es durch Gewaltanwendung, Gewalt oder Drohung benutze es;

3. Offenlegung eines Arbeitsgeheimnisses, zu dem er aufgrund seiner Eigenschaft als Beamter, der für die Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zu seiner Durchführung gefassten Beschlüsse verantwortlich ist, Zugang hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst . .

 

Artikel (60) Sanktionen (II)

 

Jede Person, die Folgendes begeht, wird mit einer Geldstrafe von mindestens (50.000 AED) fünfzigtausend VAE-Dirham und höchstens (200.000 AED) zweihunderttausend VAE-Dirham bestraft:

1. Beschäftigung eines Arbeitnehmers, der nicht berechtigt ist, für ihn zu arbeiten;

2. Einen Arbeitnehmer rekrutieren oder beschäftigen und ihn ohne Arbeit zurücklassen;

3. Arbeitsgenehmigungen für andere Zwecke als die, für die sie ausgestellt wurden, verwenden;

4. einen Betrieb schließen oder seine Tätigkeit einstellen, ohne Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte der Arbeitnehmer zu ergreifen, unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zu seiner Durchführung gefassten Beschlüsse;

5. Beschäftigung eines Minderjährigen unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung;

6. Annahme einer Beschäftigung des Minderjährigen unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Vormund oder Betreuer des Minderjährigen.

 

Artikel (61) Piraterie

 

Wer die ihm eingeräumten elektronischen Befugnisse zum Zugriff auf die Systeme des Ministeriums ausnutzt oder missbraucht oder anderen gestattet, dadurch den Ablauf oder die Arbeitsbeziehungen zu stören, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und einem Jahr bestraft Geldstrafe von mindestens (200.000 AED) zweihunderttausend VAE-Dirham und nicht mehr als (1.000.000 AED) einer Million VAE-Dirham oder eine dieser Strafen.

 

Artikel (62) Sanktion (III)

 

Die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen Arbeitgeber verhängte Geldbuße würde je nach der Anzahl der Arbeitnehmer, die Verstöße begehen, variieren und maximal (10.000.000 AED) zehn Millionen VAE-Dirham betragen.

 

Artikel (63) Sanktion (IV)

 

Jede Person, die gegen eine andere Bestimmung dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zu seiner Anwendung erlassenen Beschlüsse verstößt, wird mit einer Geldstrafe von mindestens (5.000 AED) fünftausend Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate und höchstens (1.000.000 AED) bestraft ). ) eine Million Dirham der Vereinigten Arabischen Emirate.

 

Artikel (64) Sanktion (V)

 

Im Falle einer Wiederholung einer der in diesem Gesetzesdekret, seinen Ausführungsbestimmungen und den zu seiner Durchführung getroffenen Beschlüssen genannten Verstöße wird der Täter vor Ablauf eines Jahres nach der Bestrafung des Urhebers eines ähnlichen Verstoßes bestraft mit Freiheitsstrafe, verbunden mit der Verdoppelung der hier vorgesehenen Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen.

 

Artikel (65) Schlussbestimmungen

 

 

Schlussbestimmungen

 

1. Die hierin festgelegten Rechte stellen die Mindestrechte der Arbeitnehmer dar und die Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigen nicht die Rechte, die dem Arbeitnehmer aufgrund anderer Gesetze, Vereinbarungen, Anerkennungen, Vorschriften oder Arbeitsverträge gewährt werden und die dem Arbeitnehmer weitergehende Rechte gewähren würden nützlicher als die in den Bestimmungen dieser Vereinbarung festgelegten Rechte.

2. Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer darf die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets, seiner Durchführungsbestimmungen und der zur Durchführung seiner Bestimmungen gefassten Beschlüsse nicht missbräuchlich anwenden und keine Handlungen begehen, die die Freiheit anderer oder die Freiheit anderer Arbeitnehmer einschränken würden. oder Arbeitgeber, um etwaige Interessen oder Standpunkte zu verwirklichen, die der Arbeitsfreiheit oder der Zuständigkeit der betreffenden Behörde zur Beilegung von Streitigkeiten widersprechen.

3. Jede Bestimmung, die den Bestimmungen dieser Vereinbarung widerspricht, gilt als nichtig, auch wenn sie vor ihrem Inkrafttreten bestand, es sei denn, sie ist für den Arbeitnehmer vorteilhafter. Jegliche Freistellung, Versöhnung oder jeder Verzicht auf Rechte, die sich aus diesem Vertrag für den Arbeitnehmer ergeben, ist null und nichtig, wenn er gegen die Bestimmungen verstößt.

4. Der Arbeitgeber kann in der Einrichtung Programme oder Vorschriften entwickeln und umsetzen, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind als die Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen. Sollten diese Programme und Vorschriften im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen, werden die für den Arbeitnehmer nützlichsten und vorteilhaftesten Bedingungen angewendet.

5. Der Arbeitgeber darf die Bedingungen des Arbeitsvertrags, der vor der Verkündung dieses Gesetzesdekrets mit dem Arbeitnehmer in Kraft war, nicht ändern, um dessen Bestimmungen anzuwenden, es sei denn, diese Änderungen zielen darauf ab, einen größeren Nutzen für den Arbeitnehmer zu erzielen . der Arbeiter. Der Arbeitsvertrag kann nach Ablauf gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages aktualisiert werden.

6. Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann den unbefristeten Arbeitsvertrag, der vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzesdekrets geschlossen wurde, aus berechtigtem Grund kündigen, nachdem er dies der anderen Partei für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren schriftlich mitgeteilt hat ) dreißig Tage, wenn die Dienstzeit weniger als (5) fünf Jahre beträgt, ein Zeitraum von mindestens (60) sechzig Tagen, wenn die Dienstzeit mehr als (5) fünf Jahre beträgt, und ein Zeitraum von mindestens (90) neunzig Tage, wenn die Dienstzeit mehr als (10) zehn Jahre beträgt.

7. Beträge, die dem Arbeitnehmer oder seinen Familienangehörigen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung geschuldet werden, unterliegen einem Vorzug aus allen Mitteln des Arbeitgebers und werden sofort nach Begleichung der geschuldeten Beträge an die Staatskasse und der Festsetzung des gesetzlichen Unterhalts ausgezahlt. die Frau und die Kinder.

 

 

Artikel (66) Verwendete Sprache

 

Zugelassene Sprache

 

1. Die arabische Sprache ist die anerkannte Sprache in allen Aufzeichnungen, Dateien, Daten, Formularen und anderen, die in diesem Gesetzesdekret, seinen Ausführungsbestimmungen und den zu seiner Durchführung erlassenen Beschlüssen festgelegt sind.

2. Der Arbeitgeber muss beim Abschluss von Verträgen mit Arbeitnehmern sowie bei der Ausarbeitung und Veröffentlichung von Anweisungen und Rundschreiben, die er herausgibt, die arabische Sprache verwenden, vorausgesetzt, dass es neben Arabisch noch eine andere Sprache gibt, die von Nicht-Arabischsprachigen verstanden wird Arbeitnehmer, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Text in der anderen Sprache dem arabischen Text entspricht. Im Falle von Unstimmigkeiten ist der arabische Text maßgebend.

 

Artikel (67) Berechnung von Zeiträumen und Daten

 

 

Berechnung von Zeiträumen und Terminen

 

Die Berechnung der hierin festgelegten Zeiträume und Daten erfolgt auf Grundlage des gregorianischen Kalenders. Das gregorianische Jahr umfasst in Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes (365) dreihundertfünfundsechzig Tage, während der Monat (30) dreißig Tage umfasst.

 

Artikel (68) Anpassung der Situationen

 

 

Situationen anpassen

 

1. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für unbefristete Arbeitsverträge, die gemäß dem oben genannten Bundesgesetz Nr. (8) von 1980 geschlossen werden.

2. Arbeitgeber passen ihre Situation an und wandeln unbefristete Arbeitsverträge gemäß den in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen, Regeln und Verfahren für ein Jahr ab dem Datum seines Inkrafttretens in befristete Arbeitsverträge um. Der Minister kann diese Frist um weitere Zeiträume verlängern, wenn das öffentliche Interesse dies erfordert.

3. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (2) dieses Artikels kann der Arbeitgeber Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß den Bestimmungen des unbefristeten Arbeitsvertrags berechnen, der im oben genannten Bundesgesetz Nr. (8) von 1980 festgelegt ist. .

 

Artikel (69) Beschwerde gegen Beschlüsse des Ministeriums

 

 

Beschwerde gegen Beschlüsse des Ministeriums

 

Gegen Beschlüsse des Ministeriums können beide Parteien des Arbeitsverhältnisses gemäß den in den Durchführungsbestimmungen dieser Verordnung festgelegten Verfahren Beschwerde einlegen.

 

Artikel (70) Befugnisse des Kabinetts

 

 

Befugnisse des Kabinetts

 

Im Sinne dieser Vereinbarung geht es der Kanzlei um Folgendes:

1. Genehmigt die Bedingungen, Regeln und Methoden der Klassifizierung von Betrieben, die den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen, sowie die für jede Kategorie dieser Betriebe gewährten Privilegien;

2. Genehmigung der Bedingungen, Regeln und Verfahren zur Einstufung des Qualifikationsniveaus von Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung und der für jedes Niveau vorgesehenen Privilegien;

3. Genehmigen Sie die Bedingungen, Regeln und Verfahren für die Beschäftigung von Studenten staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen, um die Effizienz des Arbeitsmarktes und die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern und es Arbeitgebern zu ermöglichen, von den potenziellen Humanressourcen zu profitieren;

4. Annahme der Bedingungen und Verfahren für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (besondere Personen) im Staat in den für sie und ihre körperlichen, technischen und geistigen Fähigkeiten geeigneten Kategorien sowie Festlegung der ihnen gewährten Rechte, Pflichten und Privilegien , und zwar auf eine Weise, die dazu beiträgt, diese Kategorie zu stärken, ihnen die Teilnahme am Entwicklungsprozess zu ermöglichen und Arbeitgeber zu motivieren, sie zu beschäftigen und ihnen alle Mittel zur Unterstützung und Stärkung zur Verfügung zu stellen;

5. Richtlinien, Gesetze und Vorschriften genehmigen, die den Arbeitsmarkt im Staat organisieren, die Beteiligung von Staatsangehörigen am Arbeitsmarkt stärken und Arbeitgeber motivieren, Staatsangehörige anzuwerben und zu beschäftigen;

6. Resolutionen erlassen, die die Auswirkungen aller außergewöhnlichen allgemeinen Umstände begrenzen, denen der Staat im staatlichen Arbeitssektor begegnet;

7. Ändern Sie die hier genannten Zeiträume, Prozentsätze oder Werte entsprechend den Variablen und Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und den Anforderungen des öffentlichen Interesses. Und

8. Legen Sie die Gebühren fest, die für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzesdekrets und seiner Durchführungsbestimmungen erforderlich sind.

 

Zusatz (71) Die Befugnisse des Ministeriums

 

 

Die Befugnisse des Ministeriums

 

Zu diesem Zweck befasst sich das Ministerium mit Folgendem:

1. Schlagen Sie Richtlinien, Strategien und Gesetze für Folgendes vor:

A. Ermutigen und motivieren Sie Betriebe, in die Ausbildung und Befähigung der Arbeitnehmer zu investieren und ihr Kompetenzniveau, ihre Effizienz und Produktivität zu steigern;

B. Moderne und technologische Mittel einsetzen und die besten Fähigkeiten entsprechend den Anforderungen des staatlichen Arbeitsmarktes anwerben, um die Produktivität zu steigern;

vs. Bilden Sie Studierende staatlich anerkannter öffentlicher und höherer Bildungseinrichtungen aus.

2. Einheitliche Formen für die Regelung der Arbeitsbeziehungen in Betrieben einführen und Regeln und Mechanismen für deren Annahme erlassen, um den Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zu dienen.

 

Artikel (72) Ausführungsbestimmungen

 

 

Durchführungsbestimmungen

Der Ministerrat veröffentlicht auf Vorschlag des Ministers die Durchführungsverordnungen

Bestimmungen dieser Verordnung.

 

Artikel (73) Aufhebung

 

 

Aufhebung

 

1. Das Bundesgesetz Nr. (8) von 1980 zur Regelung der Arbeitsbeziehungen wird aufgehoben.

2. Jede Bestimmung, die gegen die hierin enthaltenen Bestimmungen verstößt oder ihnen widerspricht, wird aufgehoben.

3. Beschlüsse, Verordnungen und Regeln, die vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kraft waren, bleiben in einer mit ihren Bestimmungen nicht unvereinbaren Weise in Kraft, bis sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung ersetzt werden.

 

Artikel (74) Veröffentlichung und Anwendung des Gesetzesdekrets

 

Veröffentlichung und Anwendung des Gesetzesdekrets

Dieses Gesetzesdekret wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 2. Februar 2022 in Kraft.


Akram Cheik, Rechtsanwalt


 

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